Du hast dich für ein Fernstudium entschieden und möchtest nun wissen, ob du es steuerlich absetzen kannst? In diesem Artikel erklären wir dir, welche steuerlichen Vorteile Fernstudien haben und wie du dein Fernstudium am besten in deine Steuererklärung integrierst.
Fernstudium von Steuern absetzen? So klappt es!
Fernstudiengänge sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und haben den Vorteil, dass man neben dem Beruf studieren kann. Viele Fernstudierende fragen sich jedoch, ob sie ihr Fernstudium auch steuerlich absetzen können.
Grundsätzlich kann man Fernlehrgänge und Fernstudiengänge als Werbungskosten geltend machen. Das heißt, dass du dein Fernstudium bei der Steuererklärung angeben und absetzen kannst. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit du dein Fernstudium tatsächlich steuerlich geltend machen kannst.
Zunächst einmal musst du dein Fernstudium als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet, dass du es bei der Einkommenssteuererklärung angeben und absetzen kannst. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit du dein Fernstudium tatsächlich steuerlich geltend machen kannst.
Zunächst einmal musst du nachweisen können, dass dein Fernstudium beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass du entweder bereits in einem steuerbegünstigten Beruf tätig bist oder dass du durch dein Fernstudium einen solchen Beruf erlernen möchtest. Auch wenn du bereits in einem anderen Studiengang studierst, kannst du dein Fernstudium als Werbungskosten geltend machen, sofern es sich um ein fachlich relevantes Fernstudium handelt und du damit deine Karriere voranbringen möchtest.
Zusätzlich muss dein Fernstudium im Rahmen einer anerkannten Fernlehrinstitution absolviert werden. Auch hier gilt: Es muss sich um eine fachlich relevante Fernuni handeln, damit du dein Fernstudium steuerlich absetzen kannst.
Wenn du diese Bedingungen erfüllst, kannst du dein Fernstudium bei der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen. Allerdings gibt es noch einige weitere Punkte, die du beachten solltest, wenn du dein Fernstudium steuerlich absetzen möchtest.
So kannst du beispielsweise nur die Kosten für das Fernstudium selbst geltend machen, nicht jedoch die Kosten für Anreise, Verpflegung oder Unterbringung. Auch Kosten für Bücher, Software oder andere Lehrmaterialien können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie speziell für das Fernstudium angeschafft wurden und nicht auch für andere Zwecke genutzt werden.
Falls du dich für ein Fernstudium entscheidest, solltest du auch genau abwägen, ob sich das Fernstudium auch steuerlich lohnt. Informiere dich am besten vorab bei der Fernlehrinstitution oder beim Finanzamt über die steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
Häufig gestellte Fragen zum Steuerabzug für Fernunterricht
- Muss ich Fernunterricht als Werbungskosten geltend machen?
Fernunterricht kann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er beruflich veranlasst ist. - Kann ich auch die Kosten für Anreise, Verpflegung und Unterbringung steuerlich absetzen?
Nein, diese Kosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden. - Welche weiteren Kosten können steuerlich abgesetzt werden? Kosten für Bücher, Software oder andere Lehrmaterialien können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie speziell für das Fernstudium angeschafft wurden und nicht auch für andere Zwecke genutzt werden.
- Muss ich Fernunterricht bei einer anerkannten Fernlehrinstitution absolvieren?
Ja, Fernunterricht muss bei einer anerkannten Fernuni abgehalten werden, damit die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. - Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wende dich am besten an die Fernuni oder das Finanzamt, um genauere Informationen zu erhalten.
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